JUGENDSCHUTZ –
EIN GEMEINSAMES ANLIEGEN
Vapen und Dampfen ist für Kinder und Jugendliche verboten, ebenso der Verkauf von Vapes an Minderjährige. Aus gutem Grund: E-Zigaretten enthalten in der Regel Nikotin, das stark abhängig machen kann. Da Minderjährige die Konsumrisiken nicht abschätzen können, gehören Vapes nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Jugendschutz geht uns alle an: Übernehmen Sie Verantwortung und helfen Sie, Kinder und Jugendliche zu schützen.
JUGENDSCHUTZ – EIN GEMEINSAMES ANLIEGEN
Vapen und Dampfen sind für Kinder und Jugendliche verboten, ebenso der Verkauf von Vapes an Minderjährige. Aus gutem Grund: E-Zigaretten enthalten in der Regel Nikotin, das stark abhängig machen kann. Da Minderjährige die Konsumrisiken nicht abschätzen können, gehören Vapes nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen. Jugendschutz geht uns alle an: Übernehmen Sie Verantwortung und helfen Sie, Kinder und Jugendliche zu schützen.
MELDEN – WAS GENAU?
Sie haben gesehen, dass eine Verkaufsstelle Vapes, E-Zigaretten und/oder Tabakwaren an Minderjährige verkauft?
Dann informieren Sie bitte hier die zuständige Ordnungsbehörde!
Sie haben gesehen, dass eine Verkaufsstelle Vapes an Minderjährige verkauft?
Dann informieren Sie bitte hier die zuständige Ordnungsbehörde!
(Übrigens: Der Verkauf von E-Zigaretten und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist ebenfalls verboten und kann hier genauso gemeldet werden.)
WENIG DATEN – EINE MENGE BEWEGEN
Aktuell können Vergehen nur innerhalb von Berlin und Hamburg gemeldet werden.
UNSERE VERANTWORTUNG!
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt uns allen am Herzen. Zum Schutz ihrer Gesundheit dürfen sie nicht vapen oder dampfen. Das bestehende gesetzliche Abgabeverbot von Vapes und E-Zigaretten an Minderjährige im Handel ist dabei der Schlüssel zu einem wirkungsvollen Jugendschutz. Es geht schlicht darum, diese Nikotinerzeugnisse für Minderjährige nicht verfügbar zu machen. Denn nur Erwachsene können mögliche gesundheitliche Risiken bewusst abwägen und sich für oder gegen den Konsum entscheiden. Dennoch ist dieses Abgabeverbot – wie jedes andere Verbot – nur so wirksam, wie strikt und konsequent dessen Einhaltung kontrolliert und sanktioniert wird.
ABER WER SETZT ES DURCH?
Das gesetzliche Abgabeverbot von Vapes und E-Zigaretten an unter 18-Jährige ist an sich klar geregelt. Aber wer kontrolliert, dass Händler und Verkäufer die Alterskontrollen wirklich durchführen? Wer ahndet Verstöße und belegt sie mit einem Bußgeld, das dann auch abschreckende Wirkung hat? Und nicht zuletzt: Wer passt überhaupt darauf auf, dass Jugendliche nicht an E-Zigaretten und Vapes herankommen und sie konsumieren?
Unsere Antwort auf die letzte Frage: wir alle!
Wir alle sind angehalten, auf die Einhaltung des Verkaufsverbots an Kinder und Jugendliche zu achten. Wir alle müssen dafür sorgen, dass Zuwiderhandlungen nicht achtlos durchgehen! Deshalb haben wir nun dieses Meldeportal entwickelt und bitten Sie um Ihre Mithilfe!
ABER WAS?
Sie müssen nicht direkt und persönlich in die Konfrontation mit den Verkäufern oder Konsumierenden gehen. Dafür gibt es jetzt dieses Meldeportal. Hier können Sie schnell und einfach melden, wenn Sie einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz beobachtet haben. Also: Augen auf, wer gerade beim Kiosk, an der Tankstelle oder im Supermarkt Vapes und E-Zigaretten kauft, wenn Sie vor Ort sind! Helfen Sie, für eine konsequente Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen zu sorgen: Vapes und E-Zigaretten dürfen genauso wie Zigaretten und Tabak im Handel nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden!