ILLEGALE VAPES ERKENNEN –
GESUNDHEITSRISIKEN VERMEIDEN
Illegale Vapes sind ein großes Risiko für Verbraucher: Sie sind nicht behördlich registriert und ungeprüft und können gefährliche Inhaltsstoffe enthalten. Trotzdem tauchen die illegalen Produkte immer wieder im Handel auf. Helfen Sie mit, den illegalen Verkauf einzudämmen. Melden Sie es, wenn Sie typische Hinweise entdecken wie z. B.: eine fehlende Steuerbanderole, Vapes mit Tankgrößen von mehr als 2 ml, eine fehlende Umverpackung, fehlende oder fehlerhafte Warnhinweise.
ILLEGALE VAPES ERKENNEN
Illegale Vapes sind ein großes Risiko für Verbraucher: Sie sind nicht behördlich registriert, ungeprüft und können gefährliche Inhaltsstoffe enthalten. Trotzdem tauchen die illegalen Produkte immer wieder im regulären Handel auf. Helfen Sie mit, den illegalen Verkauf einzudämmen. Melden Sie es, wenn Sie typische Hinweise entdecken, wie z.B.: eine fehlende Steuerbanderole, Vapes mit Tankgrößen von mehr als 2 ml, eine fehlende Umverpackung, fehlende oder fehlerhafte Warnhinweise
MELDEN – WAS GENAU?
Sie haben bemerkt, dass in einer Verkaufsstelle illegale Vapes angeboten werden?
Dann informieren Sie bitte hier die zuständige Behörde.
WENIG DATEN – EINE MENGE BEWEGEN
Aktuell können Vergehen nur innerhalb von Berlin und Hamburg gemeldet werden.
GEMEINSAM GEGEN ILLEGALE PRODUKTE
Wenn Sie illegale Vapes melden, schützen Sie Konsumenten vor ungeprüften Produkten mit erhöhten gesundheitlichen Risiken. Denn anders als zugelassene Einweg-E-Zigaretten entsprechen diese illegalen Produkte oftmals nicht den geltenden Gesetzen für E-Zigaretten. Mit verbotenen Inhaltsstoffen, einer zu hohen Nikotindosierung und weiteren Sicherheitsmängeln können die illegalen Vapes die Sicherheit der Dampfer gefährden.
GEGEN DEN ILLEGALEN MARKT
Nicht nur in Online-Shops, sondern auch in vielen Verkaufsstellen wie Spätis, Kiosken oder Shisha-Shops werden illegale Vapes angeboten und dort häufig offen präsentiert.
Die illegalen Einweg-E-Zigaretten werden häufig von kriminellen Banden nach Deutschland eingeführt und in Umlauf gebracht. Hohe Profite und ein geringes Entdeckungs- und Sanktionierungsrisiko machen diesen neuen Deliktsbereich der organisierten Kriminalität bislang äußerst attraktiv.
Wenn Sie den Verkauf illegaler Vapes melden, stärken Sie deswegen nicht nur den Schutz der Verbraucher, sondern setzen auch ein deutliches Zeichen:
ILLEGALE VAPES – DARAN ERKENNT MAN SIE:
Illegale Vapes sind in vielen Fällen relativ leicht zu erkennen. Hier sehen Sie die häufigsten Erkennungsmerkmale illegaler, nicht verkehrsfähiger Einweg-E-Zigaretten:
Fehlendes Steuerzeichen
Vapes müssen unabhängig vom Nikotingehalt ein deutsches Steuerzeichen tragen. Produkte ohne Steuermarke an der Außenverpackung sind folglich nicht verkehrsfähig und mit Sicherheit illegal. Aber Achtung! Auch ein Produkt mit Steuerzeichen entspricht nicht zwangsläufig den gesetzlichen Anforderungen.
FALSCHER ODER FEHLENDER WARNHINWEIS
Bei nikotinhaltigen Vapes muss auf der Verpackung der Warnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ auf jeweils 30 % der zwei größten Flächen abgebildet sein. Zusätzlich müssen alle Packungen den Hinweis „Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen“ tragen. Fehlen diese Warnhinweise oder sind diese fehlerhaft oder in einer anderen Sprache auf der Packung abgedruckt? Dann darf das Produkt nicht verkauft werden und ist illegal.
ZU GROSSE FLÜSSIGKEITSTANKS
Nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten dürfen maximal ein Tankvolumen von 2 ml haben. Vapes mit mehr Inhalt dürfen in Deutschland nicht verkauft werden und sind illegal. Hinweise auf die Tankgröße liefern auch die Angaben zur Anzahl der Züge (Puffs) auf den Packungen: Legale Vapes haben 600—700 Puffs. 1000 oder mehr angegebene Puffs deuten auf einen zu großen Flüssigkeitstank und damit ein illegales Produkt hin.
ZU VIEL NIKOTIN
E-Zigaretten und damit auch Vapes dürfen maximal 20 mg Nikotin/ml enthalten. Vapes mit einem höheren Nikotingehalt dürfen in Deutschland nicht verkauft werden und sind illegal.
Bei einer Angabe des Nikotingehalts in Prozent entsprechen 2 % etwa 20 mg Nikotin/ml. Ein höherer prozentualer Anteil weist auf ein illegales Produkt hin.
FALSCHE ODER FEHLENDE HERSTELLERANGABEN
Die Verpackung von Vapes muss Angaben zum Hersteller bzw. Importeur mit Sitz in der EU enthalten (Firmenbezeichnung, Anschrift und Telefonnummer). Die Angabe eines Herstellers in China genügt nicht. Fehlen diese Angaben, handelt es sich um ein illegales Produkt.
FEHLENDES GEFAHREN-PIKTOGRAMM
Die Verpackungen von nikotinhaltigen Vapes müssen mit einem Gefahrenpiktogramm in Form einer mindestens 1 x 1 cm großen, rot umrandeten Raute mit Ausrufezeichen oder Totenkopf gekennzeichnet sein. Fehlt dieses Piktogramm auf einer nikotinhaltigen Einweg-E-Zigarette, handelt es sich um ein illegales Produkt.
VERKAUF OHNE UMVERPACKUNG
Fehlt die Umverpackung aus Papier komplett? Ohne Verpackung dürfen Vapes nicht verkauft werden und sind illegal.
FEHLENDER „BEIPACKZETTEL“
Den Verpackungen von Vapes muss ein deutschsprachiger Beipackzettel mit dem Titel „Gebrauchsinformationen“ beigelegt sein. Fehlt dieser Beipackzettel in der Packung oder ist er in einer anderen Sprache verfasst, dann ist das Produkt mit Sicherheit illegal.
Fehlendes Steuerzeichen
Vapes müssen unabhängig vom Nikotingehalt ein deutsches Steuerzeichen tragen. Produkte ohne Steuermarke an der Außenverpackung sind folglich nicht verkehrsfähig und mit Sicherheit illegal. Aber Achtung! Auch ein Produkt mit Steuerzeichen entspricht nicht zwangsläufig den gesetzlichen Anforderungen.
FALSCHER ODER FEHLENDER WARNHINWEIS
Bei nikotinhaltigen Vapes muss auf der Verpackung der Warnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ auf jeweils 30 % der zwei größten Flächen abgebildet sein. Zusätzlich müssen alle Packungen den Hinweis „Darf nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gelangen“ tragen. Fehlen diese Warnhinweise oder sind diese fehlerhaft oder in einer anderen Sprache auf der Packung abgedruckt? Dann darf das Produkt nicht verkauft werden und ist illegal.
ZU GROSSE FLÜSSIGKEITSTANKS
Nikotinhaltige Einweg-E-Zigaretten dürfen maximal ein Tankvolumen von 2 ml haben. Vapes mit mehr Inhalt dürfen in Deutschland nicht verkauft werden und sind illegal. Hinweise auf die Tankgröße liefern auch die Angaben zur Anzahl der Züge (Puffs) auf den Packungen: Legale Vapes haben 600-700 Puffs. 1000 oder mehr angegebene Puffs deuten auf einen zu großen Flüssigkeitstank und damit ein illegales Produkt hin.
ZU VIEL NIKOTIN
E-Zigaretten und damit auch Vapes dürfen maximal 20mg Nikotin/ml enthalten. Vapes mit einem höheren Nikotingehalt dürfen in Deutschland nicht verkauft werden und sind illegal.
Bei einer Angabe des Nikotingehalts in Prozent entsprechen 2% etwa 20mg Nikotin/ml. Ein höherer prozentualer Anteil weist auf ein illegales Produkt hin.
FALSCHE ODER FEHLENDE HERSTELLERANGABEN
Die Verpackung von Vapes muss Angaben zum Hersteller bzw. Importeur mit Sitz in der EU enthalten (Firmenbezeichnung, Anschrift und Telefonnummer). Die Angabe eines Herstellers in China genügt nicht. Fehlen diese Angaben, handelt es sich um ein illegales Produkt.
FEHLENDES GEFAHREN-PIKTOGRAMM
Die Verpackungen von nikotinhaltigen Vapes müssen mit einem Gefahrenpiktogramm in Form einer mindestens 1×1 cm großen, rot umrandeten Raute mit Ausrufezeichen oder Totenkopf gekennzeichnet sein. Fehlt dieses Piktogramm auf einer nikotinhaltigen Einweg-E-Zigarette, handelt es sich um ein illegales Produkt.
VERKAUF OHNE UMVERPACKUNG
Fehlt die Umverpackung aus Papier komplett? Ohne Verpackung dürfen Vapes nicht verkauft werden und sind illegal.
FEHLENDER „BEIPACKZETTEL“
Den Verpackungen von Vapes muss ein deutschsprachiger Beipackzettel mit dem Titel „Gebrauchsinformationen“ beigelegt sein. Fehlt dieser Beipackzettel in der Packung oder ist er in einer anderen Sprache verfasst, dann ist das Produkt mit Sicherheit illegal.